
(1) Vorrang von Verfassung und Gesetz: Die Organe des Staates sind an die förmlichen Rechtsvorschriften gebunden. Rangniedrigere Vorschriften dürfen gegen ranghöhere nicht verstoßen (Rechtshierarchie): Verfassung geht vor Gesetz, Gesetz vor Verordnung, Verordnung vor Satzung. Bloße Verwaltungsvorschriften sind nur verwaltungsintern bindend. Pr...
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